Reiserecht – Haie sind kein Reisemangel!

Reiserecht – Haie sind kein Reisemangel!

Ein Ehepaar buchte einen Pauschalurlaub auf der Seychelleninsel Praslin. Einige Zeit vor der Anreise der Urlauber sprachen die örtlichen Sicherheitsbehörden für einzelne Strände der Seychellen ein Badeverbot aus, da vor einem Strand der Insel ein Haiangriff stattgefunden hatte. Das Badeverbot bestand auch noch, als das Ehepaar anreiste. Da es sich dadurch in seiner Urlaubsfreude beeinträchtigt sah, forderte es die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung vom Reiseveranstalter zurück. Dieser weigerte sich.

Das Gericht sprach den Urlaubern keine Entschädigung zu. Haie sind kein Reisemangel! Wenn man im Urlaub aufgrund von Haien nicht im Meer schwimmen darf, haftet dafür nicht der Reiseveranstalter! Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, dem Reisenden ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. Dies gelte umso mehr, wenn das zeitlich begrenzte Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren erfolge (Amtsgerichts München vom 14. Dezember 2012 (AZ: 242 C 16069/12)).