Arbeitsrecht - Alterdiskriminierung in Stellenbeschreibung!

Gesucht wird: ...für die Arbeit "mit einem jungen dynamischen Team".
Klingt erst einmal verlockend, aber mit einer Stellenanzeige, die sich an jüngere Bewerber richtet, werden ältere Bewerber diskriminiert. Der Arbeitgeber verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und muss im Zweifelsfall Schadensersatz und Entschädigung zahlen. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG Urteil vom 11.08.2016, Az.: 8 AZR 406/14) stellt die Formulierung in einer Stellenausschreibung, nach der dem Bewerber eine Tätigkeit "mit einem jungen dynamischen Team" angeboten wird, eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters dar. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Arbeitgeber, da nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erst einmal vermutet wird, dass eine Altersdiskriminierung vorliegt! Kann der Arbeitgeber dies nicht entkräften, muss er Schadensersatz und Entschädigung leisten.

Das Bundesarbeitsgericht sah die Formulierung in der Stellenbeschreibung nicht nur als Beschreibung des "Istzustands" an, und zwar dass die derzeitigen Teammitglieder jung und dynamisch sind. Vielmehr bringe der Arbeitgeber zum Ausdruck, dass er auch genau nur solche "passenden" Bewerber/-innen zur Teamverstärkung suche. Damit unterscheide er direkt nach dem Alter.

Gern berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen unsere Kollegin Frau Rechtsanwältin Callsen.