Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch – und viele unterschreiben immer noch zu schnell. Dabei sehen wir in unserer Praxis eine positive Entwicklung: Immer mehr Arbeitnehmer kommen vorher zu uns – und nicht erst, wenn der Vertrag bereits unterschrieben ist. Das ist entscheidend. Denn: Ist der Aufhebungsvertrag einmal unterschrieben, sind die rechtlichen Möglichkeiten häufig stark eingeschränkt oder im Einzelfall sogar vollständig ausgeschöpft.

Gerade bei Themen wie Abfindung, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder nachteiligen Klauseln steckt der Teufel im Detail. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann hier den Unterschied machen. Unser Appell: Unterschreiben Sie nichts vorschnell. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen – idealerweise durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wir stehen hierfür gern zur Verfügung.