Die Kündigung sollte in einem Arbeitsverhältnis stets das letzte Mittel sein. Vorher hilft oft REDEN! Aber manchmal hilft nicht einmal mehr das. Dann muss ein Arbeitsverhältnis beendet werden, denn Streithähne müssen nun mal – wie Kinder im Kindergarten – getrennt werden. Wenn doch arbeitsgerichtliche Streitigkeiten wie im Kindergarten im Rundkreis zu lösen wären, dann wäre unser Leben sicherlich manchmal einfacher. Doch oft kochen die Emotionen auf beiden Seiten viel zu hoch und es müssen pragmatische und kostengünstige Lösungen her. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich in derartigen Situationen vorher beraten lassen. Kündigungen bedürften oft einer gründlichen Vorbereitung, und zwar für beide Seiten. Ja, wir Rechtsanwälte kosten Geld, aber ohne uns wird es oft viel teurer und manchmal auch aussichtslos. Denn wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, können wir nur noch Schadensbegrenzung betreiben.
Arbeitgeber sollten darauf achten, dass eine Abmahnung eventuell vorher auszusprechen ist. Es müssen Fristen bei außerordentlichen Kündigungen beachtet werden und diese gelten für alle Vertragspartner. Nicht nur Arbeitgeber können unter gewissen Umständen eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dies steht auch Arbeitnehmern zu. Allerdings gilt auch für diese, dass Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Oft müssen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht geklärt werden. Lassen Sie vorher – bevor Sie eine Kündigung aussprechen – alles checken, so dass eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht für Sie erfolgreich verläuft. Auch Arbeitgeber können Kündigungsschutzklage erheben. Dies kommt sicher nicht oft vor, aber auch wir haben hiermit unsere Erfahrungen und stehen Ihnen gern mit unserem Wissen zur Seite!
Fachanwältin für Arbeitsrecht K. Callsen