Arbeitsrecht - Überwachung im Homeoffice? Ein No-Go?

Überwachung im Home Office

Darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Homeoffice überwachen? Für eine solche Überwachung gilt grundsätzlich nichts anderes auch als am normalen Arbeitsplatz im Betrieb.

Allerdings ist nicht jede Form der Überwachung zulässig!

Wenn es um Verstöße des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten geht oder um das Leistungsverhalten zu beurteilen, ist eine Mitarbeiterüberwachung grundsätzlich anerkannt. Dabei müssen Sie jedoch immer die Datenschutzgesetze, die individuellen Rechte der Arbeitnehmer sowie etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten.

Dem Arbeitgeber ist es gestattet, die Login-Daten seiner Angestellten im Homeoffice zu erfassen. Der Einsatz einer Spionagesoftware auf dem Laptop der Angestellten oder eine Überwachung über eine Kamera ist jedoch unzulässig!

Sie haben weitere Fragen zu diesen Themen? Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten!

Rechtsanwältin K. Callsen / stud. iur. V. Tobian