BGH aktuell: Untervermietung - Mietrecht

Wer mit der Untervermietung seiner Wohnung richtig Kasse machen möchte, riskiert die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Dies entschied der Bundesgerichtshof aktuell in einem Fall, indem jemand seine Wohnung untervermietete, und zwar für das Doppelte der Miete, für die er sie selbst angemietet hatte.

Grundsätzlich ist eine Untervermietung mit Zustimmung des Vermieters möglich. Allerdings muss es dafür ein berechtigtes Interesse geben. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes fehlt es daran, wenn es lediglich um eine Gewinnerzielungsabsicht handelt. Der geschäftstüchtige Mieter flog damit aus der Wohnung raus.

Zu diesen und anderen mietrechtlichen Themen beraten wir sie gern.