Wenn die Grillsaison beginnt, braucht man natürlich Fleisch. Ein Arbeitnehmer bestellte regelmäßig Fleischwaren über die Kundennummer seines Arbeitgebers – jedoch nicht für den Geschäftsbetrieb, sondern für seine privaten Grillabende. Die Waren landeten auf der Rechnung des Unternehmens und nicht auf seiner eigenen. Als der Missbrauch aufflog, sprach der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus.
Das Gericht bestätigte später die fristlose Kündigung: Der Fall stellte einen Vertrauensbruch und einen Vermögensschaden dar, weil der Mitarbeiter das Firmenkonto für eigene Zwecke nutzte. Auch wenn es „nur“ um Grillfleisch ging, wiegt ein solcher Vertrauensbruch rechtlich schwer.
Also! Kaufen Sie nicht Grillwürstchen & Co auf Kosten Ihres Chefs, das könnte nämlich teuer werden!

