Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt?

Eigenbedarf bei der eGbR – geht das überhaupt?

Eine eingetragene GbR vermietet eine Wohnung. Einer ihrer Gesellschafter trennt sich von seiner Ehefrau und benötigt die vermietete Wohnung nun selbst.

Kann sich die eGbR auf den Eigenbedarf ihres Gesellschafters berufen?

Genau darum ging es vor dem LG Bochum (Urt. v. 12.09.2025 – 10 S 41/25). Seit Inkrafttreten des MoPeG ist diese Frage umstritten, weil die Rechtsfähigkeit der GbR nun ausdrücklich gesetzlich geregelt ist. Das LG Bochum bleibt jedoch bei der bisherigen Linie:

  • Ja – auch die eGbR kann grundsätzlich wegen des Eigenbedarfs eines Gesellschafters kündigen.

Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Die Revision zum BGH ist eingelegt. Hier geht es also um die Grundsatzfrage, ob eine eGbR Eigenbedarf überhaupt geltend machen kann.