Die Diskriminierung bei der Wohnungssuche durch den Makler führt zu erheblichen Entschädigungszahlungen zu Gunsten der Benachteiligten. In dem vor dem Bundesgericht verhandelten Fall erhielt die Lehrerin Humaira Waseem 3000,00 € Entschädigung nebst Erstattung der Anwaltskosten zugesprochen. Nachweislich hat der Makler sie nicht zu Wohnungsbesichtigungen eingeladen, während sie bei testweisen Anfragen unter Nachnamen wie Schneider oder Schmidt unproblematisch Terminseinladungen erhielt. Der BGH entschied, dass auch Makler nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haften, wenn sie die Auswahl potentielle Mietbewerber benachteiligend mitsteuert. Schließlich sei, so der BGH, der Makler, ein „Nadelöhr“, das Mietinteressenten passieren müssen, um an eine Wohnung zu kommen.
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