Mietrecht - Blei im Trinkwasser?

Mietrecht - Blei im Trinkwasser

Blei im Trinkwasser gibt’s das noch? Ja, und zwar häufiger als man denkt. Alte Bleileitungen können bei Mietern und Vermietern Kopfzerbrechen verursachen. Der für Blei geltende Grenzwert von 0,01 mg/L ist bei alten Bleileitungen in alten Häusern häufig deutlich überschritten. Bereits sehr niedrige Aufnahmemengen sind gesundheitsgefährdend und verursachen bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern Schädigungen des Nervensystems, beeinflussen die Blutbildung und können die Intelligenzentwicklung beeinträchtigen. Nicht ohne Grund stellt dies eine Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit und damit einen Mangel i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB dar. Aber deswegen können Sie u.a. nicht gleich fristlos kündigen.

Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen mietrechtlichen Themen!

Rechtsanwältin K. Callsen