Mietrecht - was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt?

Mietrecht - was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht auszahlt?

Zunächst einmal, da es die Frage ist, die Mieter am meisten umtreibt: Der Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Übergabe der Wohnung über die Kaution abzurechnen! Also nach einer Woche nach Wohnungsübergabe brauchen Sie noch nicht auf Rückzahlung hoffen, aber sich freuen, wenn sie erfolgt!

Wenn der Vermieter die Kaution nicht oder nur teilweise zurückzahlt, gibt es mehrere Schritte und Aspekte, die beachtet werden sollten:

  1. Prüfung der Ansprüche des Vermieters:
    Der Vermieter darf einen Teil oder die gesamte Kaution einbehalten, wenn berechtigte Ansprüche bestehen, z.B. Pauschalbetrag für noch zu erwartende Betriebs- und Heizkostenabrechnung, ausstehende Mietzahlungen, Schäden an der Wohnung oder andere vertraglich vereinbarte Verpflichtungen, die nicht erfüllt wurden. Der Vermieter muss diese Ansprüche jedoch konkret und nachvollziehbar darlegen.
     
  2. Übergabeprotokoll:
    Ein detailliertes Übergabeprotokoll kann helfen, Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung zu vermeiden. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug und dient als Beweis, falls der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend macht (Achten Sie auf Zeugen und FOTOS!)
     
  3. Angemessene Frist für die Rückzahlung:
    Der Vermieter hat eine angemessene Frist zur Prüfung und Abrechnung der Kaution, in der Regel sechs Monate nach Rückgabe der Mietwohnung bzw. des Mietobjektes.
     
  4. Aufforderung zur Rückzahlung:
    Falls der Vermieter die Kaution nach Ablauf der Frist nicht zurückzahlt, sollte der Mieter den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen (z.B. zwei Wochen und das Schreiben per Einschreiben/Rückschein versenden). Bitte machen Sie eine Kopie Ihres Mahnschreibens. Sie müssen nachweisen, dass Sie den Vermieter angemahnt haben!
     
  5. Rechtliche Schritte:
    Wenn der Vermieter trotz Aufforderung nicht reagiert oder unbegründete Einbehalte geltend macht, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten:
    Mieterschutzbund oder Anwalt:
    Der Mieter kann sich an einen Mieterschutzbund wenden oder einen Anwalt konsultieren, um rechtliche Unterstützung zu erhalten.

    Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente (Mietvertrag, Übergabeprotokolle, Korrespondenz mit dem Vermieter, Nachweis über die Kautionszahlung) sorgfältig aufzubewahren, da sie als Beweismittel dienen.
     
  6. Zinsen auf die Kaution:
    Der Mieter hat Anspruch auf die Verzinsung der Kaution, abzüglich eventueller Bankgebühren.

Gern stehen wir Ihnen bei diesen und allen weiteren mietrechtlichen Themen zur Seite.

Rechtsanwältin K. Callsen, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht