Viele unterschätzen das Übergabeprotokoll bei Auszug oder Einzug. Dabei kann genau dieses Dokument später entscheidend sein, wenn es um Schäden, Reinigung, Schönheitsreparaturen oder fehlende Gegenstände geht.
Wichtig: Der Vermieter muss Schäden grundsätzlich beweisen.
Sind bestimmte Mängel im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt, kann es später schwierig werden, diese noch geltend zu machen.
Umgekehrt gilt: Was ausdrücklich aufgenommen wird, kann später als wichtiger Nachweis dienen.
Praxistipp:
Bei der Übergabe alles konkret dokumentieren: Räume, Schäden, Zählerstände, Schlüssel, Fotos und ggf. Zeugen.
Denn im Mietrecht gilt oft: Was bei der Übergabe sauber dokumentiert wurde, erspart später Streit.

