Reiserecht - Der Kampf mit dem Seelöwen

Reiserecht - der Kampf mit dem Seelöwen

Sachverhalt: Ein Reisender auf den Galápagos-Inseln beschwerte sich, dass er von einem Seelöwen gebissen wurde, als er versuchte, ein Selfie mit dem Tier zu machen. Der Tourist klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Entscheidung: Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass Wildtiere unberechenbar sind und man keine Nähe zu ihnen suchen sollte. Zudem sei es bekannt, dass Seelöwen nicht domestiziert sind und daher keine Haftung für den Biss bestehe. Das Gericht betonte, dass Selfies mit Wildtieren auf eigenes Risiko gemacht werden und dass Seelöwen keine Verpflichtung haben, fotogen oder freundlich zu sein.

Gerne beraten wir Sie zu Fragen rund um das Thema Reiserecht in unserer Kanzlei in Flensburg.