Reiserecht - Der unliebsame Hahn

Reiserecht - Der unliebsame Hahn

Sachverhalt: Eine Familie beschwerte sich über einen Hahn, der jeden Morgen um 4 Uhr krähte und damit ihren Schlaf störte. Sie forderten eine Reisepreisminderung.

Entscheidung: Das Gericht entschied, dass ein krähender Hahn in ländlichen Gegenden zu erwarten ist und daher keine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Das Gericht stellte fest, dass Hähne traditionell zum ländlichen Leben gehören und dass frühes Aufstehen durch Hahnenkrähen zur authentischen Erfahrung eines Dorfaufenthalts beitragen kann.

Wir beraten Sie gern zu allen Fragen rund ums Reiserecht in unserer Kanzlei in Flensburg!