Vereinsrecht - Gemeinnützigkeit prüfen!

Der Bundesfinanzhof hat einer Freimaurerloge die Gemeinnütziggkeit aberkannt!

Hintergrund dessen ist, dass diese in ihrer Satzung Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt. Der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 17.05.2017 – V R 52/15) ist der Ansicht, dass die Gemeinnützigkeit daran scheitere, dass sie nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit im Sinne von § 52 Abs. 1 AO zu fördern. Schließlich sei nicht erkennbar, dass diese Ungleichbehandlung von Männern und Frauen sachlich gerechtfertigt wäre. Der Hinweis auf die geschichtliche Tradition ist allerdings nicht geeignet, die Ungleichbehandlung im Streitfall zu rechtfertigen.

Gern berät Sie im Vereinsrecht unser Kollege Christoph Baumann!