Verkehrsrecht - Sommerzeit ist Motorradzeit!

Verkehrsrecht - Sommerzeit ist Motorradzeit!

Motorradfahren ist für viele Menschen der Inbegriff von Freiheit. Fahrten in Gruppen sind noch viiiielll schöner. Deshalb fahren Motorradfahrer auch gern nebeneinander. Aber darf man das eigentlich?

Das Landgericht Stuttgart äußerte sich in seiner Entscheidung aus Januar 2025 (LG Stuttgart, Urteil v. 29.01.2025, 27 O 112/24) dazu, welche Pflichten Motorradfahrer haben, wenn sie nebeneinander oder leicht seitlich versetzt hintereinander fahren:

Auch wenn die Breite eines Fahrstreifens zwei Motorrädern nebeneinander Platz bietet, können sich Motorradfahrer nicht darauf verlassen, dass ihnen eine Nebeneinanderfahrt stets möglich sein wird. Zum einen könne die Schräglage von Motorrädern in engen Kurven dazu führen, dass nicht zwei Motorräder nebeneinander Platz haben. Zum anderen könne es Verkehrssituationen geben – wie im vorliegenden Fall der überholende Autofahrer – in denen ein Teil der Fahrbahnbreite nicht für die Motorradfahrer zur Verfügung stehe. Da das Gebot, ausreichenden Sicherheitsabstand zu halten, gerade dazu dient, auf nicht vorhersehbare Verkehrssituationen gefahrlos reagieren zu können, müssen Motorräder in Längsrichtung einen für eine plötzliche Vollbremsung ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Das gilt unabhängig davon, ob sie seitlich versetzt fahren oder nicht.

Kurzum: Nein! Es gelten für alle die Abstandspflichten.

Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen verkehrsrechtlichen Themen.