Unfallflucht, auch bekannt als Fahrerflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, hat für den Flüchtenden erhebliche rechtliche Konsequenzen. In Deutschland ist dies im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) geregelt und kann folgende Folgen haben:
- Strafrechtliche Konsequenzen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
- Bei schweren Fällen, insbesondere wenn Personen verletzt wurden, können die Strafen härter ausfallen.
- Fahrverbot und Führerscheinentzug:
- Es kann zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten kommen.
- Der Führerschein kann für eine längere Zeit entzogen werden, insbesondere bei schweren Vergehen oder wiederholten Vorfällen.
- Punkte in Flensburg:
- Es werden Punkte im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg eingetragen, was bei einer bestimmten Anzahl von Punkten weitere Sanktionen nach sich ziehen kann.
- Versicherungsrechtliche Konsequenzen:
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Regulierung des Schadens verweigern.
- Die Versicherung kann den Verursacher in Regress nehmen, das heißt, sie kann bis zu einer bestimmten Summe (meistens 5.000 Euro) vom Verursacher zurückfordern.
- Zivilrechtliche Konsequenzen:
- Der Unfallflüchtige haftet persönlich für den entstandenen Schaden.
- Dies kann auch Schmerzensgeldansprüche der Geschädigten umfassen.
Die Schwere der Konsequenzen hängt stark von den individuellen Umständen des Unfalls und der Schwere der daraus resultierenden Schäden ab. Ach und als letzte Konsequenz: Das schlechte Gewissen wird ein ewig plagen.
Fragen zum Verkehrsrecht? Wir beraten Sie gern.