Vertragsrecht - Upps! 18!

Vertragsrecht - Upps! 18!

Der Sohn einer unserer lieben Mitarbeiterin und Freundin ist 18 geworden. Für den 18-Jährigen steht sicherlich die Party im Vordergrund. Für den Juristen ist klar, dass es nach der Party durchaus ein Böses Erwachen geben kann. Was bedeutet 18?

18 Jahre bedeutet, dass zu prüfen ist, ob im Rahmen einer Straftat das Jugendstrafrecht noch Anwendung findet oder aber der Heranwachsende, wie es so schön juristisch heißt, nachdem Strafgesetzbuch behandelt wird. An dieser Stelle sei zu empfehlen: Sei schlau und stell dich dumm. Das Jugendstrafrecht ist weitaus “netter” was das Strafmaß und die Bewertung von Straftaten anbelangt.

18 Jahre bedeutet aber auch, dass Verträge wirksam sind, und zwar unabhängig davon, ob Mutti oder Papa zugestimmt haben oder nicht. Und das gilt auch unabhängig davon, ob man die Kohle hat oder nicht. Verträge sind einzuhalten, sodass es das eine oder andere Mal nicht mehr so leicht sein wird aus Verträgen herauszukommen. Gerade bei langfristigen Verträgen (Mietvertrag, Handyvertrag, Fitnessstudiovertrag) müssen Kündigungsfristen eingehalten werden, wenn keine anderen Gründe im Raum stehen, die eine Beendigung rechtfertigen. Bis zur Beendigung des Vertrages haftet der nunmehr 18-Jährige. Kurz um: Es muss bezahlt werden! Dies gilt auch bei Verträgen mit der vermeintlich besten Freundin, dem besten Freund, dem Liebsten bzw. der Liebsten. Ein Mietvertrag, den beide unterzeichnen, müssen auch beide kündigen. Wenn einer diesen Mietvertrag nicht einhält und seinen Mietanteil nicht bezahlt, haftet der andere vollständig für die offenen Mieten oder Betriebs- und Heizkosten. Das kann oft zu Schwierigkeiten führen, da die 18-Jährigen sich gelegentlich lieber ghosten als miteinander zu reden.

Also liebe 18-Jährige wir wünschen euch Happy Birthday und vorheriges Nachdenken, wenn es um Verträge oder Straftaten geht.
PS: Wir wünschen auch `ne geile Party!