Unter Betriebsgefahr versteht man im deutschen Recht die allgemeine Gefahr, die von einer Sache oder einem Fahrzeug im Betrieb für andere Personen oder Sachen ausgeht.
Ein typisches Beispiel ist der Straßenverkehr: Ein Autofahrer muss die Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch den bloßen Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden, weil der Straßenverkehr als gefährlich angesehen wird. Dies führt oft dazu, dass eine 100-prozentige Erstattung des Unfallschadens ausscheidet, wenn zwei im Betrieb befindliche Fahrzeuge einen Unfall verursachen.
Was die Betriebsgefahr im Rahmen ihres Verkehrsunfalls bedeutet, erklären wir Ihnen gerne.
Vereinbaren Sie hierzu gern einen Termin in unserem Büro.