Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgespräches wirksam!

SEO-Text, z.B. Fristlose Kündigung durch Aufnahme im Personalgespräch

Immer wieder erzählen Mandanten, dass sie die Gespräche mit ihrem Chef auf ihrem Handy aufgezeichnet haben. Derartige Gesprächsaufzeichnungen haben keinen Wert. Vielmehr bringen Sie diese in Teufelsküche!

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr am 23.08.2017 entschieden, dass derartige heimliche Aufnahmen von Personalgesprächen sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen.

Das heimliche Mitschneiden des Personalgesprächs verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht der jeweiligen Gesprächsteilnehmer nach Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 1 Abs. 2 GG. Dies gewährleiste auch das Recht auf Wahrung der Unbefangenheit des gesprochenen Worts, nämlich selbst zu bestimmen, ob Erklärungen nur den Gesprächspartnern, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten.

Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen arbeitsrechtlichen Themen.