Ihr Notar in Flensburg und Umgebung

Jan-Torben Callsen ist Ihr Ansprechpartner als Notar für eine Vielzahl von notariellen Fallgestaltungen und Fragen. Für alle notariellen Angelegenheiten stehen er und sein Team Ihnen als professioneller Berater zur Verfügung.

Nach dem Europäischen Kodex des notariellen Standesrechts ist der Notar „Träger eines öffentlichen Amtes, dem staatliche Gewalt übertragen ist, um öffentliche Urkunden zu errichten. Hierbei stellt er die Aufbewahrung, Beweiskraft und Vollstreckbarkeit der Urkunden sicher ...“.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Das bedeutet nichts anderes, als dass Notare eine unparteiische und kompetente Beratung für komplexe und komplizierte Rechtsangelegenheiten gewährleisten. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen, sind dabei aber stets zur Neutralität verpflichtet.

Das Tätigkeitsfeld des Notars ist dabei sehr facettenreich. So gibt es viele Fälle, in denen nach deutschem Recht ein Notar von Nöten ist. Zum Beispiel für eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Besondere Schwerpunkte liegen dabei in den Fachbereichen Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Dazu kommen die Gebiete Vorsorge oder auch Patientenverfügungen.

Die Kosten der Notare sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz verbindlich geregelt. Es gilt für alle Notare gleich.

Durch die Beratung, die der Notar den Beteiligten in unparteiischer Weise erteilt und durch das Abfassen der öffentlichen Urkunde schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit.

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Beurkundung durch einen Notar

Folgende Bereiche, in denen die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben ist, werden durch unser Notariat komplett bedient:

Notar für Immobilienrecht:

  • Grundstückskaufvertrag
  • Grundschuldbestellung
  • Hypothek
  • Betreuung von Aufteilungen
  • Übertragungs- und Schenkungsverträge

Notar für Gesellschaftsrecht

  • Gründung einer GmbH / UG
  • Gründung mit Musterprotokoll
  • Geschäftsanteilsübertragung
  • Liquidation
  • Verschmelzung

Notar für Erben und Schenkung

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Vereinbarung zwischen Miterben
  • Erbscheinsanträge
  • Vollmachten und Patientenverfügung
  • Schenkungsverträge

Notar für Ehe- und Familie

  • Ehevertrag
  • Scheidungsfolgevereinbarung
  • Adoptionsantrag

Notar für Beglaubigungen

Notar für Streitvermeidung und Schlichtung

Kontaktieren Sie uns als Notar in Flensburg:

Tel: 0461 - 430108-0
E-Mail: info@callsen-thuerk.de