Update Arbeitsrecht - Krankheit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses – kein Gehalt?

Arbeitsrecht - Krankheit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hat heute erneut bestätigt, dass der Beweiswert auch einer zweiten also einer sogenannten Folgearbeitsunfähigkeit erschüttert ist, wenn diese genau bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages läuft und danach ein neues Arbeitsverhältnis begonnen wird. Also krank nach Kündigung ist zukünftig schwierig, wenn die Arbeitsunfähigkeit passgenau mit der Kündigungsfrist ist. Dies hat zur Folge, dass nunmehr der Arbeitnehmer für die Zeit der Krankheit die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 EFZG trägt. Kurzum: Krankheit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses kann zur Folge haben, dass Sie kein Gehalt erhalten? Je nachdem wie lang die Krankheit andauert, kann das den Arbeitnehmergeldbeutel erheblich belasten. Aber wie geht das? Was tun?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 137/23 –

Fachanwältin für Arbeitsrecht K. Callsen