Arbeitsrecht - Krankheit bis zum Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses – kein Gehalt?

Arbeitsrecht - Krankschreibung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses

Ein neuer Trend zeichnet sich ab! Arbeitnehmer/in oder Arbeitgeber kündigt und schwubs folgt die Krankmeldung exakt bis zum letzten Arbeitstag. Was folgt ist, dass der Arbeitnehmer sich über seinen Gehaltszettel und die Gehaltzahlung wundert. Das Gehalt wird nämlich vom Arbeitgeber für den Krankheitszeitraum nicht gezahlt. Je nachdem wie lang die Krankheit andauert, kann das den Arbeitnehmergeldbeutel erheblich belasten. Aber wie geht das? Die AU liegt doch vor? Der Arbeitgeber erkennt die Krankheit nicht an und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überzeugt ihn nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahre 2021 bestätigt, dass in derartigen Fällen Zweifel an der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durchaus berechtigt sind (BAG Az. 5 AZR 149/21 www.bundesarbeitsgericht.de). Der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes dann erschüttert, wenn diese genau die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses nach der Kündigung abdecke.

Der Arbeitnehmer möchte aber sein Gehalt und was jetzt?

Gern berät Sie Kristina Callsen, Fachanwältin im Bereich Arbeitsrecht, zu diesem Thema!