Arbeitsrecht - Kündigung durch Arbeitgeber – Was jetzt?

Arbeitsrecht - Kündigung durch Arbeitgeber - Was nun?

Durchatmen und einen kühlen Kopf behalten! Dies ist verständlicherweise nicht so einfach, denn schließlich ist eine Kündigung mit vielen Ängsten und Sorgen verbunden. Nur Mut! Tatsächlich ist in zahlreichen Fällen eine Kündigung unwirksam und Sie können sich erfolgreich dagegen wehren.

Mittels Kündigungsschutzklage ist es möglich, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindungssumme zu vereinbaren. Beachten Sie aber, dass schnelles überlegtes Handeln notwendig ist. Beim Arbeitsgericht herrscht kein Anwaltszwang, so dass Sie selbstverständlich die Klage selbst einreichen können. Natürlich können Sie auch einen Anwalt für derartige Tätigkeiten beauftragen. Es gibt im Ergebnis keinen richtigen oder falschen Weg. Anwalt oder nicht ist eine eigene gefühlsmäßige Entscheidung. Wichtig ist aber, dass Sie den Kopf nicht in den Sand stecken. Beachten Sie die drei Wochenfrist bei allen Überlegungen. Auch nachdem Sie die Klage selbst eingereicht haben, können Sie noch jederzeit einen Anwalt beauftragen, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.

Der Zweck einer Kündigungsschutzklage ist die Unwirksamkeit der Kündigung und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Tatsächlich enden die meisten Verfahren mit einem Vergleich, der den Verlust des Arbeitsplatzes durch Abfindung abmildert. Die Summen sind je Sachverhalt und rechtliche Situation unterschiedlich. Grob geht es oft um ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Das kann den Verlust oft erheblich abmildern.

Auch dürfen Sie nach Erhalt der Kündigung zwingend nicht den Gang zum Jobcenter vergessen, um etwaige Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

Gern stehen wir zu diesen und anderen arbeitsrechtlichen Themen Ihnen jederzeit gern mit Rechtsrat zur Seite! Vereinbaren Sie einen Termin!