Arbeitsrecht - Minijobber/Aushilfe

Arbeitsrecht - Minijobber

Na? Ist Ihre Aushilfe nicht mehr wunschgemäß und deshalb wollen Sie sie loswerden? Tja! Kündigungsschutz gilt auch für Aushilfen. Aushilfen können auch besonderen Kündigungsschutz aufgrund von Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder anderen besonderen Kündigungsschutztatbeständen genießen. Aushilfen haben auch Urlaubsansprüche. Bevor Sie also einfach Ihre Aushilfe kündigen, prüfen Sie, ob Sie an alles gedacht haben!

Wir beraten im Arbeitsrecht!