Arbeitsrecht - ordentlich kündbar?

Arbeitsrecht - ordentliche Kündigung

Nicht jeder kann einfach gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist unter anderem von

- Betriebsratsmitgliedern,
- Auszubildenden nach der Probezeit
- Jugend- und Auszubildendenvertretern,
- Schwerbehindertenvertretern,
- den jeweiligen Wahlvorständen und Wahlbewerbern,
- Datenschutzbeauftragten und beispielsweise
- Abfallbeauftragten nach § 59KrWG.

nicht möglich. Derartige besondere Mitarbeiter können fristlos gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.

Auch haben häufig Tarifverträge für ältere oder langjährige Mitarbeiter Kündigungsausschlüsse geregelt. Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen. Gern beraten wir Sie über Ihre Rechte!