Arbeitsrecht - Spielen statt Arbeiten?

Arbeitsrecht - Spielen statt Arbeiten?

Kündigung wegen Online-Spielen? Kommt vor und birgt Risiken! Aber nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber, wenn die Kündigung nicht richtig ausgesprochen wird bzw. nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind. In der Regel wird eine derartige Kündigung – so zumindest unsere bisherige Erfahrung – fehlerhaft ausgesprochen. Dementsprechend gehen Kündigungsschutzklage zugunsten der Arbeitnehmer aus und sind einfach nur teuer für Arbeitgeber. Lassen Sie sich also vorher beraten, wenn Sie Ihren Arbeitnehmer das Spielen also nachhaltig verbieten wollen. Sollten Sie eine ordentliche oder sogar eine fristlose Kündigung aufgrund Spielens am Arbeitsplatz erhalten haben, dann sollten Sie sich an einen Fachanwalt oder auch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht wenden.

Gern stehen wir jederzeit mit Rechtsrat an Ihrer Seite!

Fachanwältin für Arbeitsrecht K. Callsen