Arbeitsrecht & Verbraucherrecht: Alles Neu macht der Mai!

Alles Neu macht der Mai in Sachen Recht

Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher im Mai.

Zunächst dürfen sich die Angestellten in der Pflege freuen, da diese ab dem 01. Mai 2023 mehr Geld erhalten. Schon im Oktober 2022 stiegen die Gehälter auf mindestens 12,00 €. Laut der „fünfte-Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ erhalten Pflegekräfte ab Mai 2023 per Gesetz 17,65 € pro Stunde. Pflegekräfte, die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden, bekommen derweil 14,90 € pro Stunde. Pflegehilfskräfte wiederum 13,90 €.

Des Weiteren wird ab Mai 2023 die Corona-Warn-App eingestellt. Es werden ab dann keinerlei Warnungen mehr ausgegeben. Ab Juni 2023 befindet sich die App sogar im Schlafmodus und kann dann nicht mehr aktualisiert werden.

Ebenso tritt der Digital Markets Act, als Gesetz über digitale Dienste und Märkte, in Kraft. Durch dieses Gesetz soll die Transparenz und der Wettbewerb von digitalen Plattformen erhöht werden, insbesondere große Plattformen und Suchmaschinen, Soziale Netzwerke, Onlinemarktplätze und Anbieter von Betriebssystemen, müssen ab Mai 2023 überprüfen, ob sie die vorgeschriebenen Vorgaben erfüllen. Unter anderem ist die Folge des Gesetzes, dass beispielsweise vorinstallierte Anwendungen auf Handys deinstalliert werden müssen können und eine genaue Nachverfolgung von Nutzung zum Zwecke des Werbetrackings eingeschränkt wird.

Übrigens: Im Mai gibt es ganz viele Feiertage, sodass unsere Kanzlei beispielsweise am 19.05.2023 einen Brückentag hat und wir insofern nicht im Büro sein werden.

Alles Liebe von Callsen & Thürk Team!