BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

BAG: Kein Urlaubsverzicht durch Prozessvergleich

Der gesetzliche Mindesturlaub bleibt geschützt. Selbst wenn in einem gerichtlichen Vergleich steht, dass Urlaubsansprüche „erledigt“ oder „in natura gewährt“ sind, kann der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht wirksam auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. 

Das gilt sogar dann, wenn das Arbeitsverhältnis bald endet und der Urlaub wegen Krankheit tatsächlich nicht mehr genommen werden kann. 

BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24