Betriebsrat & Co!

Betriebsrat & Co - Was ist vom betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch umfasst

Webinar oder Präsenzschuldung zzgl. Hotel- und Verpflegungskosten? Was ist vom betriebsverfassungsrechtlicher Schulungsanspruch umfasst? Kurzum: Was muss der Arbeitgeber zahlen?

Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der Frage beschäftigt, welche Kosten dem Betriebsrat erstattet werden. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat ein Betriebsrat Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Zu entscheiden war, ob davon auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar erfasst sind, obwohl der Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbot.

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr abschließend den Arbeitgeber verpflichtet auch die Kosten für das Hotel und die Verpflegung zu zahlen. Der Betriebsrat hat ebenso wie eine Personalvertretung bei der Beurteilung, zu welchen Schulungen sie ihre Mitglieder entsendet, einen gewissen Spielraum. Nach Ansicht des Gerichtes umfasst dies grundsätzlich auch das Schulungsformat. Dem steht nicht von vornherein entgegen, dass bei einem Präsenzseminar im Hinblick auf die Übernachtung und Verpflegung der Schulungsteilnehmer regelmäßig höhere Kosten anfallen als bei einem Webinar. Folglich: Arbeitnehmer dürfen auch zur Präsenzveranstaltungen entsandt werden und die anfallenden Hotel- und Verpflegungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2024 - 7 ABR 8/23 -

Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2022 - 8 TaBV 59/21 –

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