Gesellschaftsrecht: Achtung! Neuregelung beachten!

Beachtung der Neuregelung wer wirtschaftlich Berechtigter ist

Transparent in den Herbst

Jetzt wird es Zeit! Haben Sie als Gesellschafter einer GmbH Ihrer GmbH schon Ihre aktuelle Anschrift mitgeteilt? Haben Sie Ihrer GmbH schon mitgeteilt, wer tatsächlich der „wirtschaftlich Berechtigte“ der von Ihnen gehaltenen Geschäftsanteile ist? Haben Sie als „wirtschaftlich Berechtigter“ der GmbH bereits mitgeteilt, dass die (offiziell) von ihrem Ehemann gehaltenen Geschäftsanteile tatsächlich von ihnen kontrolliert werden? 

Am 01.10.2017 müssen alle juristischen Personen des Privatrechts und alle eingetragenen Personengesellschaften erstmals dem neu geschaffenen Transparenzregister den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, den Wohnort und Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses nicht nur des eingetragenen Gesellschafters sondern auch des „wirtschaftlich Berechtigten“ mitgeteilt haben. Als „wirtschaftlich Berechtigter“ gilt, wer unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte ausübt oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über die GmbH ausübt.

Als Gesellschafter oder wirtschaftlich Berechtigter sind Sie verpflichtet, ihren Beteiligungsunternehmen die für die Veröffentlichung im Transparenzregister erforderlichen Angaben zu machen. Alle Gesellschaften sind verpflichtet, die zu veröffentlichen Angaben einzuholen, vollständig aufzubewahren, auf dem aktuellen Stand zu halten und dem Bundesanzeiger zur Aufnahme in das Transparenzregister anzuzeigen. Gesellschafter und/oder Gesellschaft, die der Pflicht nicht nachkommen, handeln ordnungswidrig und können mit empfindlichen Geldbußen belegt werden.

Für Gesellschafter und Geschäftsführer ergeben sich eine Vielzahl von Aufgaben aus dem „Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“.

Wir beraten Sie gern.