Immobilienvermögen noch vor Jahreswechsel steuerrechtlich retten?

Mit Erreichen des 01.01.2023 treten nicht nur viele gute Vorsätze in Kraft, sondern es werden im Bewertungsgesetz insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien etc.) angepasst. Hieraus kann eine komplett neuberechnete Erbschafts- und Schenkungssteuer resultieren. Sofern Ihnen dieses noch nicht bekannt war, raten wir zu einer kurzen Besprechung mit dem Steuerberater. Unter Umständen kann zu Lebzeiten eine Übertragung der Immobilien auf die Kinder und die Sicherung der eigenen Rechtsstellung über ein Nießbrauchsrecht erhebliche Steuern sparen. 

Für eine Übertragung von Immobilien mit „warmer Hand“ und damit einhergehende Fragestellungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.