Mietrecht - Kein Anspruch auf Übersendung der Belege der Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Mietrecht - Kein Anspruch auf Übersendung der Belege der Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Auch das Amtsgericht Flensburg hat nunmehr bestätigt, dass ein Mieter keinen Anspruch auf Übersendung von Belegkopien hat. Wer die Kosten über die Betriebs- und Heizkosten nachgewiesen bekommen möchte, muss die Belegeinsicht vor Ort fordern. Nur in Ausnahmefällen hat der Mieter einen Anspruch auf Übersendung. Die Anforderungen an derartigen Ausnahmefällen sind jedoch hoch. Zunächst bedarf es seitens der Mieter einer Mitwirkung dahingehend, dass eine Belegeinsicht vor Ort gewünscht wird oder gerade bei Hausverwaltungen, im Rahmen der Öffnungszeiten die Belegeinsicht zu fordern ist.

Das Amtsgericht Flensburg hat in dem zu entscheidenden Fall bestätigt, dass der Vermieter nicht die Kosten eines Rechtsstreites zu tragen hat, wenn der Mieter die Übersendung der Belege, fordert. Ausschließlich ein Anspruch auf Belegeinsicht steht dem Mieter zu, dieser Anspruch wurde dem Mieter zu keinem Zeitpunkt verwehrt. Dementsprechend waren dem Mieter die Kosten seiner unberechtigten Klage aufzuerlegen.

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