Reiserecht - geänderter Abflug ein Reisemangel?

Reiserecht - geänderter Abflug ein Reisemangel?

Geänderter Abflugort kann Reisemangel sein, aber nicht die verlängerte Unterbringung des Hundes in der Hundepension

Wird nach der Buchung einer Pauschalreise der Abflugort geändert, kann darin ein Reisemangel liegen. Für den Reisemangel hielt das AG München eine Minderung in Höhe von 15% eines Tagesreisepreises für angemessen. Dies hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 15.01.2018 entschieden. Durch die Änderung des Abflugortes bedingte höhere Kosten für die Inanspruchnahme einer Hundepension habe der Reiseveranstalter deswegen aber nicht zu übernehmen (Az.: 154 C 19092/17, rechtskräftig). Das Gericht betonte, dass die Unterbringung des Hundes des Klägers während der Reisezeit nicht Vertragsgegenstand der streitgegenständlichen Reise gewesen sei und nicht in den Schutzbereich des Reisevertragsrechts falle.

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Rechtsanwältin K. Callsen