Ist Ihre Reise nicht so verlaufen, wie Sie sich gewünscht haben? Immer wieder haben wir Verfahren in unserem Büro, bei denen es um mangelhafte Reiseleistungen geht. Um die Ansprüche, die Ihnen zustehen, weil Ihre Reise gerade nicht zu verlaufen ist, wie Sie es sich wünschten, prüfen zu können, bedarf es einer Vorarbeit Ihrerseits. Zum einen müssen aussagekräftige Fotos zur Verfügung gestellt werden, aber auch der vollständige Schriftverkehr mit dem Reiseveranstalter. Wichtig ist stets, dass Sie bei jeder Reise, bei der es gerade nicht so läuft, wie Sie es haben möchten, unverzüglich den Veranstalter beziehungsweise das Reiseunternehmen informieren.
Den Zugang der sogenannten Mängelanzeige haben Sie nachzuweisen! Eine derartige Mängelanzeige muss umfangreich sein und alle Mängel enthalten, die Ihnen bis dato bekannt geworden sind. Sollten sich weitere Mängel zeigen, müssen diese auch nachgereicht werden. All dies muss stets unverzüglich, also so schnell wie möglich erfolgen.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch für Sie ein Minderung umgesetzt werden. Selbstverständlich können auch darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Eine vernünftige Mängelanzeige ist der Dreh- und Angelpunkt für die erfolgreiche Geltendmachung von Ansprüchen bei Reisemängel.