Reiserecht - Skiunfall und jetzt?

Reiserecht - Skiunfall und jetzt?

Um die Haftung bei einem Skiunfall zu klären, werden die sogenannten FIS-Regeln herangezogen. Dies sind allgemeine Verhaltensregeln für Skifahrer, Snowboarder aber auch Skilangläufer und Rodler. Beschlossen wurden diese im Jahre 1967 und sie haben nach wie vor Geltung.

Die Regeln gelten dabei weltweit auf allen Skipisten und haben als oberstes Gebot das „Gebot der Rücksichtnahme“.

Die FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder

  1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet wird.
  4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so
    schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  8. Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfallesseine Personalien angeben.

Wann und wessen Versicherung zahlt bei einem Skiunfall?

Sofern es zu einem Schaden kommt, muss entweder der Verursacher oder seine Privathaftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Damit die gegnerische Versicherung die Schäden trägt, müssen Sie nachweisen, dass diese auf einem Verhalten des Schädigers beruhen. Wer etwas möchte, trägt die Beweislast. Daher sind alle Angaben von Beteiligten, Zeugen oder sogar den Rettungskräfte entscheidend. Auch spielen Witterungs- und Schneeverhältnisse eine große Rolle bei der Frage, wer nach einem Skiunfall zahlen muss. Dementsprechend müssen sowohl das Unfallgeschehen als auch die Unfallfolgen umfassend dokumentiert werden. Nur so kann eine angemessene Entschädigungssumme verlangt werden.

Ich hatte einen Skiunfall im EU-Ausland – Welches Recht ist anwendbar?

Haben Unfallverursacher und Geschädigter beide die deutsche Staatsangehörigkeit, so findet deutsches Recht unproblematisch Anwendung. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich der Unfall ereignet hat. All dies ist Frage des internationalen Privatrechts, genauer genommen von Artikel 4 Absatz 1 Rom II Verordnung. Fehlt es beispielsweise an der gemeinsamen Nationalität, so kommt das Recht des Landes zum Tragen, in dem der Skiunfall stattgefunden hat.

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