Reiserecht - Was ist ein Reisemangel?

Reiserecht - Reisemangel

Entscheiden ist zunächst immer, welche Vereinbarungen Sie als Reisende mit dem Reiseveranstalter getroffen haben, was also letztlich Vertragsinhalt geworden ist. Was steht im Reiseprospekt oder auf der Webseite? Sofern beispielsweise die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Unterkunft wesentlich von den im Reiseprospekt abgebildeten Fotos abweichen, ist regelmäßig von einem Reisemangel auszugehen. In der Rechtsprechung heißt es: Ein Reisemangel liegt vor,

wenn der Reiseveranstalter Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung verschafft. Welche Art von Reisemangel vorliegt, bestimmt sich nach der vereinbarten Beschaffenheit laut dem Reisevertrag und der entsprechenden Leistung. Die Einordnung ob, ein Reisemangel vorliegt und in welcher prozentualen Höhe eine Minderung erfolgen kann, richtet sich nach der sog. Frankfurter Tabelle.

Sofern ein Reisemangel vorliegt, stehen einem Reisenden die Rechte aus § 651i  BGB zu, u.a. kann der Reisende den Reisepreis mindern. Eine mehrstündige Verspätung bei Charterflügen gilt als Reisemangel - genauso wie etwa Baulärm in der Hotelanlage oder ein viel zu kleines Apartment. Urlauber können wegen solcher Mängel beim Veranstalter eine Minderung des Reisepreises durchsetzen.

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