Arbeitsrecht - Urlaubsansprüche verjähren nicht!

Urlaubsanspruch im Arbeitsrecht

Lange haben wir auf die EuGH-Entscheidung gewartet, aber jetzt ist sie da (EuGH, Urt. v. 22.09.2022, Az. C-120/21). Urlaubsansprüche verjähren nur, wenn der Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch unterrichtet wurde. Damit hat der EuGH die Arbeitnehmerrechte weiter gestärkt! Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß über den Verfall des Urlaubs belehren, sollen auch nicht durch das Verjährungsrecht geschützt werden. Daher kann unbegrenzt der Urlaubsanspruch geltend gemacht werden. Also viel Geld für Arbeitnehmer und eine teure Tasse Tee für Arbeitgeber.

Rechtsanwältin K. Callsen