Und, wie lange wird das Verfahren dauern? Dies ist eine typische Frage, die uns im Rahmen der Vorbereitung von gerichtlichen Verfahren von Mandanten gestellt wird. Tja, was soll man auf eine solche Frage antworten? Es kann schnell gehen (sechs Monate), aber es kann durchaus länger werden (Jahre).
Wir können leider nicht hexen. Ursache für derartig lange Verfahren ist in der Regel die Überlastung der Gerichte, aber auch der oft benötigten Sachverständigen. Kann man das Gericht fürs Trödeln in Anspruch nehmen? Schadenersatz vielleicht sogar verlangen? Es kommt drauf an. Eine lange Verfahrensdauer führt nicht unweigerlich zu einer Entschädigung, wie kürzlich erst der BGH entschieden hat.
Mit einer nun veröffentlichten Leitentscheidung aus dem Dezember 2022 hat der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen für Entschädigungsverfahren gegen Gerichte wegen überlanger Verfahrensdauer gemäß § 198 GVG konkretisiert. Insbesondere habe der BGH klargestellt, dass nicht geprüft werde, ob das Gericht sachlich alles richtig gemacht habe, sondern lediglich, ob die Verzögerung durch das Gericht in den jeweiligen Verfahrensschritten noch vertretbar sei. Eine Vertretbarkeit dürfe dabei nur verneint werden, wenn das richterliche Verhalten bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Rechtspflege dazu führt, dass das richterliche Verhalten nicht mehr verständlich sei. Es seien auch äußere Einflüsse zu beachten, wobei insbesondere Verzögerungen bei der Erstellung von Sachverständigengutachten nicht dem Gericht zuzurechnen seien. Mit dieser Entscheidung wird die Geltendmachung von Schadensersatz wegen langer Verfahrensdauer weiter erschwert.
Also: Es dauert, so lange es dauert.
Rechtsanwältin K. Callsen