Verkehrsrecht: Alles Liebe zum Vatertag!

Verkehrsrecht: Vatertag

Alkohol am Steuer ist ab einem Promillewert von 0,5 eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Geldstrafe, fröhlichen Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot belegt werden kann. Ab 1,1 Promille gilt fahren unter Alkohol als Straftat und es drohen nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch der Führerscheinentzug. Hinzu könnten dann auch hohe Geld- und Freiheitsstrafen kommen.

Wer allerdings im Straßenverkehr einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht, kann bereits bei einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille am Steuer, mit einer Strafe rechnen.

Für unsere lieben Fahranfänger/innen bzw. Fahrer/innen unter 21 Jahren gilt allerdings die 0 Promillegrenze. Ein Verstoß dagegen führt in der Probezeit zur Teilnahme eines Aufbauseminars sowie zur Verlängerung der Führerscheinprobezeit. Also aufgepasst am Vatertag!

Passen Sie also am Vatertag auf sich auf und lassen Sie das Auto oder den E-Roller lieber stehen.

Alles Liebe von Callsen & Thürk und dem Team aus Flensburg