Verkehrsrecht - Kopfhörer beim Autofahren? 

Verkehrsrecht - Kopfhörer beim Autofahren?

Es gibt eigentlich keine Vorschrift, die Kopfhörer beim Autofahren verbietet. 

Aber! Sie sollten darauf achten, dass sich die Lautstärke Ihrer Musik in Grenzen hält, sodass Sie immer noch mitbekommen, was um Sie herum im Straßenverkehr passiert. Denn gemäß § 23 StVO haben Sie als Fahrzeugführer u. a. dafür zu sorgen, dass Ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Schließlich kann es sowohl für Sie als auch andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden, wenn Sie z. B. ein Martinshorn oder eine Hupe überhören.

Beeinträchtigen die Kopfhörer Ihr Gehör beim Autofahren, kann das ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben. Das klingt vielleicht nicht sehr gravierend, aber unter Umständen können die Konsequenzen wesentlich ernster sein.

Wenn Sie nämlich das Martinshorn eines sich nähernden Einsatzwagens überhören und diesem nicht unverzüglich Platz machen, fallen unter Umständen 240 Euro Bußgeld an sowie zwei Punkte in unserem schönen Flensburg. Obendrein müssen Sie für einen Monat den Führerschein abgeben.

Verursachen Sie sogar einen Verkehrsunfall, weil Ihre Kopfhörer Sie beim Autofahren beeinträchtigt haben, kann Ihre Haftpflichtversicherung Sie wegen grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. 

Gern beraten wir Sie zu diesen und anderen verkehrsrechtlichen Themen.