Vorsorgevollmacht aus dem Internet – Spart man an der richtigen Stelle?

Vorsorgevollmacht aus dem Internet – Spart man an der richtigen Stelle?

Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sollte man da sparen?

Vorsorgevollmachten können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall – wie in der Praxis immer wieder festgestellt werden muss – als nutzlos herausstellen.

Was sollte eine Vorsorgevollmacht auf jeden Fall beinhalten?

Die Vollmacht sollte regeln, wer wen wozu bevollmächtigt. Sie sollte also den Vollmachtgeber, den oder die Bevollmächtigten und die Handlungen, zu denen bevollmächtigt wird (z.B. Abschluss eines Kaufvertrags), genau bezeichnen.

Problematisch ist beispielsweise, wenn die Vorsorgevollmacht nicht als Generalvollmacht ausgestaltet ist und bestimmte Inhalte ausnimmt oder nicht ausdrücklich aufführt. Eine "Internetvollmacht" ist praktisch unbrauchbar, wenn der Bevollmächtigte laut Vollmacht beispielsweise erst handeln darf, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. Dann müsste der Bevollmächtigte für jede Vertretungshandlung ein ärztliches Gutachten vorlegen, welches die Geschäftsunfähigkeit bescheinigt. Ist der Vollmachtgeber zwar geschäftsfähig, aber körperlich stark eingeschränkt, dann nützt ihm die Vollmacht ebenfalls nichts und es müsste doch ein Betreuer bestellt werden.

Damit die Vollmacht im Vorsorgefall auch wirklich hilft, sollte sie zumindest juristisch geprüft und bestenfalls gleich von einer Notarin oder einem Notar entworfen werden.

Auch die Form der Vollmacht ist entscheidend!

Insbesondere wer über Grundbesitz oder ein Unternehmen verfügt, sollte das Gespräch mit seiner Notarin oder seinem Notar suchen und sich zum Thema "Vorsorgevollmacht" beraten lassen, um im Fall der Fälle optimal vorgesorgt zu haben.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema in unserer Kanzlei in Flensburg!