Mehr als 1 Millionen Deutsche stehen unter Betreuung. Ihre Angelegenheiten werden durch einen vom Gericht bestellten zum Teil fremden Betreuer geregelt. Ehegatten oder nahe Verwandte sind nämlich nicht automatisch zur Vertretung berufen. Ehegatten oder nahe Ver-wandte können aber durch eine Vorsorgevollmacht zum Bevollmächtigten eingesetzt werden.
Gestalten Sie in gesunden Tagen Ihre Vorsorgevollmacht bzw. Ihre Patientenverfügung für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.
Wir beraten Sie gern!