Rechtsprechung – Kurz und Knackig!!! (05/2013)

In dieser Rubrik werden zukünftig interessante, bemerkenswerte und/oder unterhaltsame Gerichtsentscheidungen für den „Alltagsgebrauch“ kurz zusammengefasst.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 8.2.2013 – V ZR 56/12

Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte kann vom Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte durchaus zum Mitheizen seiner Hälfte verpflichtet werden, wenn dies zu einem Ausgleich der beiderseitigen Interessen zwingend geboten ist.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.02.2013 – VI ZR 116/12

Wenn ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall sein Fahrzeug verlässt um sein Fahrzeug auf Unfallfolgen hin zu untersuchen und stürzt er dabei, weil er auf der glatten Fahrbahn ausrutscht, so ist der Sturz als Folge des Unfalls anzusehen. Hierdurch können sich weitere Schadensersatzpflichten des Unfallverursachers ergeben.

OLG Hamm, Urteil v. 10.12.2012 – 18 W 42/12

Erscheint der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person unentschuldigt nicht zur Verhandlung obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war, so kann ein Ordnungsgeld deswegen nur gegen die juristische Person selbst und nicht gegen den Vertreter verhängt werden.

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.11.2012

Verschafft sich ein Betriebsratsmitglied unberechtigt Einblick in Personalakten, so ist dies ein Grund zum Ausschluss aus dem Betriebsrat.

OLG Brandenburg, Urteil v. 5.12.2012

Weiß ein Architekt, dass die von ihm zur Herstellung eines Bauwerkes benutzten Mauersteine statisch hierfür nicht geeignet sind, scheidet ein Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer und Hersteller der Steine wegen arglistiger Täuschung und/oder unzureichender Aufklärung aus.

VGH Kassel, Beschl. v. 31.5.2012

Die Benutzung von Lautsprechern bei einer verfassungsrechtlich geschützten Versammlung in der Nähe von Justizvollzugsanstalten darf nicht allein damit begründet werden, dass der Lautsprechereinsatz für die Binnenkommunikation nicht notwendig sei. Grundsätzlich dürfen bei Kundgebungen Lautsprecher eingesetzt werden.

LG Hamburg, Beschl.v.13.11.2012

Es ist möglich, die Untervermietungsbefugnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu sichern. Im zu entscheidenden Fall beantragte der Mieter, der infolge der Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse auf den Bezug von Grundsicherungsleistungen angewiesen war, einstweiligen Rechtsschutz um einen Anspruch auf vorübergehende Duldung der Überlassung eines Zimmers der Mietwohnung zu sichern. Das Landgericht betonte jedoch den Ausnahmecharakter dieser Entscheidung.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil v. 05.09.2012 – 24 C 107/12

Kündigt der Mobilfunkanbieter den Vertrag mit dem Kunden über eine Flatrate, so kann er nicht die Grundgebühr bis zum Ende der eigentlich vereinbarten Vertragslaufzeit als Schadensersatz geltend machen, denn - so das Gericht – es ist „geradezu zwingend“ damit zu rechnen, dass der Anbieter auf Grund der Sperrung erhebliche Aufwendungen spart.

Bundesgerichtshof, Urt. v. 27.11.2012, Az. XI ZR 384/11

Anlegern, welche als Verbraucher Lehmann-Zertifikate gekauft haben, steht kein Widerrufsrecht auf der Basis des Fernabsatzgesetzes zu. Dies muss deswegen so sein, damit die Anleger nicht bei einem guten Anlageergebnis die Gewinne erhalten, bei schlechtem Verlauf innerhalb der Widerrufsfrist jedoch die Anlage „risikolos“ wieder abstoßen können. Ein solches Spekulieren auf Kosten und im Risiko der verkaufenden Bank sei nicht angemessen.

Verwaltungsgericht Aachen, Urt. v. 29.11.2012, Az. 1 K 1518/12

Ein Bewerber darf nicht deswegen (im Polizeidienst) abgelehnt werden, weil er große Tätowierungen an beiden Armen trägt. Dies verletzt die Grundrechte des Bewerbers.

Landgericht Köln, Urt. v. 28.11.2012, Az. 20 O 49/12

Jörg Kachelmann verlor den Prozess gegen seinen Strafverteidiger Birkenstock. Kachelmann war der Ansicht, sein Verteidiger habe 37.500,00 EUR mehr als vereinbart an Honorar erhalten (vereinbart waren 250.000,00 EUR). Dies hatten die Richter anders beurteilt und dem Verteidiger sogar weitere 14.865 EUR zugesprochen.

OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.11.2012, Az. 9 LB 51/12

Derjenige, der an Prostituierte Wohnmobile vermietet, muss keine Vergnügungssteuer zahlen, denn die Frauen als Mieterinnen sind die eigentlichen Besitzerinnen im Rechtssinne. Im vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt hatte die Finanzverwaltung versucht, den Vermieter als „für die Prostituierten verantwortlich“ einzustufen und damit ihm die spezifische Steuerlast aufzuerlegen.

Amtsgericht München, Urt. v. 01.12.11, Az 223 C 17592/1

Behinderte Menschen sind kein Reisemangel. Ein Ehepaar klagte gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz, weil es sich durch die Beteiligung behinderter Menschen an einer Gruppenreise in ihrer Urlaubsstimmung beeinträchtigt sah. Denn die Reiseleitung war nicht unwesentlich auch mit der Betreuung einer beinahe blinden Mitreisenden beschäftigt. Die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen.