Rechtsprechung – Kurz und Knackig!!! (11/2012)

In dieser Rubrik werden interessante, bemerkenswerte und/oder unterhaltsame Gerichtsentscheidungen für den „Alltagsgebrauch“ kurz zusammengefasst.

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil v. 05.09.2012 – 24 C 107/12

Kündigt der Mobilfunkanbieter den Vertrag mit dem Kunden über eine Flatrate, so kann er nicht die Grundgebühr bis zum Ende der eigentlich vereinbarten Vertragslaufzeit als Schadensersatz geltend machen, denn - so das Gericht – es ist „geradezu zwingend“ damit zu rechnen, dass der Anbieter auf Grund der Sperrung erhebliche Aufwendungen spart.

Bundesgerichtshof, Urt. v. 27.11.2012, Az. XI ZR 384/11

Anlegern, welche als Verbraucher Lehmann-Zertifikate gekauft haben, steht kein Widerrufsrecht auf der Basis des Fernabsatzgesetzes zu. Dies muss deswegen so sein, damit die Anleger nicht bei einem guten Anlageergebnis die Gewinne erhalten, bei schlechtem Verlauf innerhalb der Widerrufsfrist jedoch die Anlage „risikolos“ wieder abstoßen können. Ein solches Spekulieren auf Kosten und im Risiko der verkaufenden Bank sei nicht angemessen.

Verwaltungsgericht Aachen, Urt. v. 29.11.2012, Az. 1 K 1518/12

Ein Bewerber darf nicht deswegen (im Polizeidienst) abgelehnt werden, weil er große Tätowierungen an beiden Armen trägt. Dies verletzt die Grundrechte des Bewerbers.

Landgericht Köln, Urt. v. 28.11.2012, Az. 20 O 49/12

Jörg Kachelmann verlor den Prozess gegen seinen Strafverteidiger Birkenstock. Kachelmann war der Ansicht, sein Verteidiger habe 37.500,00 EUR mehr als vereinbart an Honorar erhalten (vereinbart waren 250.000,00 EUR). Dies hatten die Richter anders beurteilt und dem Verteidiger sogar weitere 14.865 EUR zugesprochen.

OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.11.2012, Az. 9 LB 51/12

Derjenige, der an Prostituierte Wohnmobile vermietet, muss keine Vergnügungssteuer zahlen, denn die Frauen als Mieterinnen sind die eigentlichen Besitzerinnen im Rechtssinne. Im vorliegend zu entscheidenden Sachverhalt hatte die Finanzverwaltung versucht, den Vermieter als „für die Prostituierten verantwortlich“ einzustufen und damit ihm die spezifische Steuerlast aufzuerlegen.

Amtsgericht München, Urt. v. 01.12.11, Az 223 C 17592/1

Behinderte Menschen sind kein Reisemangel. Ein Ehepaar klagte gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz, weil es sich durch die Beteiligung behinderter Menschen an einer Gruppenreise in ihrer Urlaubsstimmung beeinträchtigt sah. Denn die Reiseleitung war nicht unwesentlich auch mit der Betreuung einer beinahe blinden Mitreisenden beschäftigt. Die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen.