Eine Stellenanzeige, die sich an „Berufsanfänger“ richtet und in der im Rahmen eines Traineeprogramms (hier mit dem Titel „Hochschulabsolventen/Young Professionells“) Stellen angeboten werden, ist nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 24.01.2013 – 8 AZR 429/11) ein Indiz für eine altersbedingte Diskriminierung, wenn ein 36-jähriger Bewerber mit Berufserfahrung abgelehnt wird.
Anknüpfungspunkt für die Vermutung einer Benachteiligung wegen des Alters ist in dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall eine Stellenausschreibung mit folgenden Bewerbungskriterien: „Hochschulabsolventen“, „Berufsanfänger“ und „Young Professionells“. Letzteres kann mit „junger Fachmann/-frau“ übersetzt werden (vgl. Wahrig Deutsches Wörterbuch 8. Aufl. S. 1680). Damit hat nach Ansicht des Gerichtes die Beklagte direkt auf das Merkmal „Alter“ abgestellt. Sie hat zum Ausdruck gebracht, dass es ihr nicht allein darum ging, Bewerber, die gerade ihren Hochschulabschluss geschafft haben und demnach noch keine oder wenig Berufserfahrung aufweisen, anzusprechen. Diese Kriterien mag etwa auch derjenige erfüllen, der ungewöhnlich lange studiert und erst im vorgerückten Alter seinen Abschluss gemacht hat. Diesen Bewerberkreis wollte die Beklagte erkennbar aber nicht ansprechen. Neben fehlender Berufserfahrung sollten die Bewerber vielmehr auch noch „jung“ sein. Zwar ist der Begriff „jung“ nicht eindeutig zu definieren (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 530/09), jedoch bringt die Zusammenschau der Kriterien „Hochschulabsolvent“ und „Berufsanfänger“ sowie „Young Professionells“ aus Sicht eines objektiven Lesers des Stellenprofils die Erwartungshaltung der Beklagten zum Ausdruck, dass die Bewerber nicht älter als 30, maximal 35 Jahre alt sein sollten.
Gemäß § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung verstößt gegen § 7 Abs. 1 AGG, wenn Menschen, die ein in § 1 AGG genanntes Merkmal aufweisen, vom Kreis der für die zu besetzende Stelle in Betracht kommenden Personen ausgeschlossen werden.
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