Privatinsolvenz – Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt!

Die Länder haben am 07.06.2013 ein Gesetz gebilligt, das Menschen, die in eine finanzielle Notsituation geraten sind, schneller als bisher eine zweite Chance eröffnen soll. Das Gesetz ermöglicht Schuldnern, sich im Insolvenzverfahren schon nach drei - statt bisher sechs - Jahren von den Restschulden zu befreien, wenn sie Teile der Forderungen und die Verfahrenskosten bezahlt haben. Eine Verkürzung auf fünf Jahre ist möglich, wenn zumindest die Verfahrenskosten bezahlt sind.

Es bleibt abzuwarten, ob dies in der Praxis tatsächlich zu höheren Befriedigungszahlungen zugunsten der Gläubiger führt.