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Callsen Thürk - Scheidungsformular

Antragsteller

Es ist auch bei einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich, dass entweder der Ehemann oder die Ehefrau den Scheidungsantrag stellt. Wer dies ist, ist in der Regel unerheblich.

Angaben Ehefrau

Sollte Ihnen die derzeitge Adresse Ihres Ehepartners nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte unter Anschrift "unbekannt" und dahinter bitte die eventuell letzte bekannte Adresse ein.

Wir benötigen diese Angabe für die Ermittlung des gesetzlichen Gegenstandswerts. Eine ungefähre Angabe ist ausreichend. Sollte Ihnen die Höhe des Einkommens des Ehepartners nicht bekannt sein, lassen Sie diesen Punkt bitte frei.

Angaben Ehemann

Sollte Ihnen die derzeitge Adresse Ihres Ehepartners nicht bekannt sein, vermerken Sie bitte unter Anschrift "unbekannt" und dahinter bitte die eventuell letzte bekannte Adresse ein.

Wir benötigen diese Angabe für die Ermittlung des gesetzlichen Gegenstandswerts. Eine ungefähre Angabe ist ausreichend. Sollte Ihnen die Höhe des Einkommens des Ehepartners nicht bekannt sein, lassen Sie diesen Punkt bitte frei.

Angaben zur Heirat

Sie finden die Heiratsregisternummer auf Ihrer Heiratsurkunde oder dem Auszug aus dem Familienstammbuch. Sollte Ihnen keine Heiratsurkunde vorligen, können Sie diese Angabe jederzeit später nachreichen.

Auch bei Trennung von "Tisch und Bett" (Ehepartner leben zwar in der gemeinsamen Ehewohnung; sie schlafen aber getrennt und wirtschaften auch getrennt voneinander. Bei Zweifeln bitte bei uns nachfragen.

Angaben zur Scheidung

Im Rahmen der Scheidung ist es nicht notwendig, dass die Eheleute eine gerichtliche Regelung über den Unterhalt, etc. treffen. Es ist möglich, eine notarielle Vereinbarung vor der Scheidung zu treffen. Nach der Scheidung ist es auch ohne Notar möglich, Vereinbarungen zu treffen.

Kontaktangaben
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